Transparenzhinweis

Fernunterricht, Fernstudium und Zulassung

Fernstudium und berufsbegleitende Online-Lehrgänge können rechtlich unterschiedliche Anforderungen auslösen. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist nach eigener Information die zuständige Behörde der Länder auf Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes und entscheidet unter anderem über Zulassungen von Fernlehrgängen und Fernstudiengängen.

Was bedeutet das für diese Website?

Die dargestellten Angebote dienen der fachlichen Orientierung und der unverbindlichen Anbahnung. Aussagen zu konkretem Starttermin, Dauer, Betreuung, Leistungsnachweis, Vertragsinhalt, Abschluss und gegebenenfalls erforderlichen Zulassungen werden erst im konkreten Angebots- und Vertragsprozess verbindlich gemacht.

Wichtiger Hinweis vor dem Live-Gang: Für jedes tatsächlich vertriebene Fernlehrangebot müssen die rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere eine mögliche Zulassungspflicht nach FernUSG sowie Informations- und Vertragsanforderungen, durch qualifizierte Rechtsberatung und gegebenenfalls mit der ZFU geklärt werden. Diese Website behauptet keine ZFU-Zulassung, staatliche Anerkennung oder Akkreditierung.

Weitere Information

Die ZFU bietet Informationen für Anbieter und Lerninteressierte sowie eine Suche nach zugelassenen Fernlehrgängen und Fernstudiengängen: zfu.de.