Fernunterricht, Fernstudium und Zulassung
Fernstudium und berufsbegleitende Online-Lehrgänge können rechtlich unterschiedliche Anforderungen auslösen. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist nach eigener Information die zuständige Behörde der Länder auf Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes und entscheidet unter anderem über Zulassungen von Fernlehrgängen und Fernstudiengängen.
Was bedeutet das für diese Website?
Die dargestellten Angebote dienen der fachlichen Orientierung und der unverbindlichen Anbahnung. Aussagen zu konkretem Starttermin, Dauer, Betreuung, Leistungsnachweis, Vertragsinhalt, Abschluss und gegebenenfalls erforderlichen Zulassungen werden erst im konkreten Angebots- und Vertragsprozess verbindlich gemacht.
Weitere Information
Die ZFU bietet Informationen für Anbieter und Lerninteressierte sowie eine Suche nach zugelassenen Fernlehrgängen und Fernstudiengängen: zfu.de.